Vereinfachungen für bestehende Photovoltaikanlagen

Ab 2023 wird es einige Vereinfachungen für bestehende Photovoltaikanlagen geben. Diese Vereinfachungen sollen es erheblicher einfacher machen, bestehende Anlagen zu betreiben und zu warten.

Eine der wichtigsten Vereinfachungen betrifft die Meldepflicht für Photovoltaikanlagen. Bisher mussten Anlagenbetreiber ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden und regelmäßig Daten über die Stromproduktion melden. Ab 2023 wird diese Meldepflicht für Anlagen unter 30 Kilowattpeak (kWp) entfallen. Das bedeutet, dass Betreiber von kleineren Anlagen weniger bürokratischen Aufwand haben werden.

Eine weitere Vereinfachung betrifft die EEG-Umlage. Bisher mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Strom selbst verbrauchen, eine EEG-Umlage zahlen. Diese Umlage soll ab 2023 für Anlagen bis 30 kWp entfallen. Das bedeutet, dass Betreiber von kleineren Anlagen ihren selbst produzierten Strom ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Vereinfachungen auch bei der Einspeisung ins Stromnetz

Auch bei der Einspeisung von Strom ins Netz wird es Vereinfachungen geben. Bisher mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Strom ins Netz einspeisen, einen eigenen Zähler installieren lassen. Ab 2023 wird es möglich sein, den Zähler des Stromversorgers zu nutzen. Das bedeutet, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen weniger Aufwand haben werden, um ihren Strom ins Netz einzuspeisen.

Eine weitere Vereinfachung betrifft die Steuerregelung für Photovoltaikanlagen. Bisher mussten Betreiber von Anlagen, die ihren Strom ins Netz einspeisen, eine Gewerbesteuer zahlen. Ab 2023 wird diese Steuer für Anlagen bis 10 kWp entfallen. Das bedeutet, dass Betreiber von kleineren Anlagen weniger Kosten haben werden.

Ebenso sind ab Januar 2023 neue Photovoltaikanlagen nicht mehr an die Vorgabe gebunden, dass nur maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Im Oktober 2022 wurde eine EEG-Änderung beschlossen, wonach Anlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Allerdings sind ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp weiterhin verpflichtet, die entsprechende Programmierung beizubehalten.

Insgesamt werden die Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2023 dazu beitragen, dass Betreiber weniger bürokratischen Aufwand haben und ihre Anlagen einfacher betreiben und warten können.

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