Anders als in anderen Ländern, müssen in Deutschland auch kleine Mini-Solaranlagen unter 600 Watt beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Das Verfahren hierfür unterscheidet sich je nach Netzbetreiber. In den meisten Fällen wird ein vereinfachtes Formular bereitgestellt. Hierfür benötigen Sie Angaben über die Leistung der Module und des Wechselrichters.
- Für Mini-Solaranlagen gibt es keine Einspeisevergütung nach EEG!!!
- Die Obergrenze bezieht sich auf die Leitung des Wechselrichters. Die Leistung der Module darf bis zu 1000 Kilowattpeak betragen.