Höhere Vergütungssätze für PV-Betreiber bis 2024

Seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen, unterliegen neuen und höhere Vergütungssätzen. Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen werden dabei aber unterschiedlich behandelt.

Anlagen, die über ihren eigenen Verbrauch hinaus Strom produzieren, erhalten jetzt höhere Vergütungssätze als die festen Einspeisevergütungen. Anlagen bis zu 10 kWp bekommen 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen ab 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Beispiel: Die Eigenversorgung mit einer 15 kWp-Anlage hat folgende finanzielle Vorteile. Für die ersten 10 kWp werden 8,2 Cent pro kWh und für die letzten 5 kWp 7,1 Cent pro kWh berechnet. Durchschnittlich sind das 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Für wen gelten die höheren Vergütungssätze?

Die höheren Vergütungssätze gelten nur, wenn man die Anlage spätestens im Jahr 2022 vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber meldet. Auch in den kommenden Jahren können Sie von den attraktiven Volleinspeise-Vergütungssätzen profitieren. Dazu muss man nur das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber melden.

Für feste Einspeisevergütung kann man hier kalkulieren:

Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage, die mit Volleinspeisung betrieben wird, erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent pro Kilowattstunde, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent. Damit sind im Durchschnitt 12,3 Cent je Kilowattstunde realisierbar.

Achtung:

Wenn in anderen Quellen eine Vergütungshöhe von 13,4 bzw. 8,6 Cent für die Klasse bis 10kWp angegeben wird, ist dies der Betrag, der als Betreiber beim Verkauf an einen Direktvermarkter ausgezahlt wird. Bei typischen kleinen PV-Anlagen ist dies jedoch nicht der Fall, da ein solcher Stromverkauf normalerweise nicht profitabel ist.
 
Die festen Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom werden im EEG 2023 geregelt. Die Werte der festen Einspeisevergütung stehen jedoch nicht direkt im Gesetzestext, sondern berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.
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