Robert Habeck stellt finale PV-Strategie beim zweiten PV-Gipfel vor

Insbesondere für Dachanlagen gibt es im Rahmen der PV-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums einige Erleichterungen. Erfahren Sie hier, welche Neuerungen Betreiber von Solaranlagen erwarten können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein klares Ziel vor Augen: den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu fördern. Auf dem zweiten PV-Gipfel präsentierte Robert Habeck (Die Grünen) seine finale PV-Strategie zur Förderung der Photovoltaik. Diese basiert auf einem Entwurf aus dem Jahr 2023 sowie mehr als 600 Stellungnahmen und umfasst elf Handlungsfelder, darunter auch die erleichterte Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden. Mit dieser Strategie setzt das BMWK ein starkes Zeichen für eine nachhaltige Energieversorgung und einen effektiven Klimaschutz.

Die Regierung hat bereits einige Schritte unternommen, um die Nutzung von Photovoltaik-Energie zu fördern. Neben der beschlossenen EEG-Novelle 2023 wurden im Jahressteuergesetz 2022 weitere Erleichterungen verabschiedet. So entfällt für viele Anlagen die 70-Prozent-Hürde und ermöglicht eine höhere Einspeisung. Der Kauf einer PV-Anlage unterliegt keiner Mehrwertsteuer mehr und Anlagen in der Größenordnung von Privathaushalten sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Ausbau der Solar-Energie in Deutschland voranzutreiben.

Solarpaket I für Photovoltaik-Anlagen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat unter dem Bereich „Erleichterung der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern“ zwei Schritte, das Solarpaket I und II, aufgelistet. Diese Maßnahmen sollen speziell für private Haushalte umgesetzt werden, während die Auswirkungen auf Gewerbegebiete außer Betracht bleiben. Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, welche Veränderungen diese Schritte mit sich bringen könnten.

1.Lockerung der Anlagenzusammenfassung

Das EEG kann unter bestimmten Umständen mehrere Anlagen zusammenfassen und deren Leistung aufsummieren. Infolgedessen können Grenzwerte für einige Bestimmungen nicht künstlich aufgeteilt werden, was zu unerwünschten Auswirkungen führen kann. Ein Beispiel dafür ist, dass ein Anlagenbetreiber, der seine Anlage später als sein Nachbar in Betrieb nimmt, möglicherweise weniger Vergütung erhält oder höhere technische Anforderungen erfüllen muss. Das BMWK prüft daher, wie die Regelung verbessert und vereinfacht werden kann, um solche unfairen Praktiken zu vermeiden.

2.Weniger Bürokratie beim Betrieb von zwei Anlagen

Wenn man als Besitzer einer „Eigenverbrauchsanlage“ und einer „Volleinspeiseanlage“ auf dem Dach mehr Flexibilität wünscht, gibt es gute Neuigkeiten. Das BMWK plant mit seiner PV-Strategie, dass man durch eine einfache Meldung beim Netzbetreiber bekannt geben kann, wenn man beispielsweise die größere Anlage künftig für den Eigenverbrauch nutzen möchte, z.B. aufgrund gestiegenem Strombedarf durch eine Wärmepumpe oder ein E-Auto. Die bisher erforderliche jährliche Meldung darüber, welche Anlage als Volleinspeiseanlage gilt, soll nicht mehr notwendig sein.

3.Anlagenzusammenfassung bei Balkon-PV

In Zukunft wird es wohl einfacher sein, ein Balkonkraftwerk neben einer PV-Dachanlage zu installieren. Dabei sollen die beiden Systeme unabhängig voneinander betrachtet werden, auch wenn sie auf demselben Grundstück installiert sind. Eine solche Vorgehensweise soll verhindern, dass bestimmte Schwellenwerte durch die Inbetriebnahme eines Balkon-Solaranlage überschritten werden. Diese Maßnahme wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergriffen.

4.Garten-PV einfacher ermöglichen

Bisher waren Betreiber von Photovoltaikanlagen gezwungen, nachzuweisen, dass ihr Dach nicht für die Errichtung einer solchen Anlage geeignet ist. Doch zukünftig soll diese mühsame Beweisführung entfallen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht nämlich davon aus, dass die meisten Betreiber ohnehin lieber ihr Dach für eine Solaranlage nutzen würden, wenn dies möglich ist. Eine sinnvolle Entscheidung, die den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben wird.

5.Vermeidung von Bestrafungen

Im Paragraphen 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird präzise geregelt, in welchen Fällen ein Verstoß gegen die Pflichten bestraft werden kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich zum Ziel gesetzt,mithilfe der PV-Strategie, Anreize zu schaffen, die eine konsequente Einhaltung der bestehenden Vorschriften fördern. Eine der Maßnahmen wird die Flexibilisierung der sogenannten Direktvermarktungspflicht sein. Da diese Regelung erst bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp greift, werden Betreiber kleinerer Anlagen vermutlich kaum davon betroffen sein.

6.Weniger Hürden für die Direktvermarktung

Bis dato war es zwingend erforderlich, dass jede Stromerzeugungsanlage gewisse Anforderungen erfüllen musste, damit man den produzierten Strom direkt vermarkten konnte. Hierbei war es unabdingbar, technische Geräte einzubauen, durch welche der Direktvermarkter jederzeit die Stromerzeugung überwachen konnte. Zukünftig soll jedoch diese obligatorische Regelung für kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp wegfallen.

7.Repowering bei Dachanlagen

Bislang standen Betreiber von Photovoltaikanlagen vor einem Dilemma, wenn es um den Austausch von Modulen ging. Denn ein funktionierendes Modul zu ersetzen, bedeutete auch den Verlust des Vergütungsanspruchs für das alte Modul. Doch nun plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass die EEG-Vergütung nahtlos vom alten auf das neue Modul übergehen darf. Dabei soll es in Zukunft auch für kleinere Anlagen unerheblich sein, aus welchem Grund ein Modul ausgetauscht wird. Diese Maßnahme ist bereits für Solarparks in Kraft getreten und soll jetzt auch für kleinere Anlagen umgesetzt werden. Durch diese Regelung erleichtert man den Austausch von Modulen und steigert die Investitionssicherheit für Betreiber.

Solarpaket II

In der nächsten Phase der Planung ergreift das BMWK weitere Maßnahmen, um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu fördern. Konkret sieht die PV-Strategie eine Senkung der baulichen und technischen Anforderungen vor, insbesondere in Bezug auf die uneinheitlichen Abstandsregeln, die den Zubau von Solaranlagen in Reihenhäusern behindern, sowie die Maximalgröße von 2 Quadratmetern pro Solarmodul. Das Ministerium fordert die Öffentlichkeit auf, weitere Anforderungen und Ideen zur Verbesserung der PV-Infrastruktur an die E-Mail-Adresse PV-Strategie@bmwk.bund.de zu senden.

Weiterhin möchte das BMWK den Eigenverbrauch von Wechselrichtern bei Anlagen zur Volleinspeisung einfacher abrechnen als bisher. Es strebt auch an, dass die Länder einheitlich mit der Abwägung zwischen Denkmalschutz und PV-Ausbau umgehen, wobei man PV-Anlagen als „vorrangiger Belang in der Schutzgüterabwägung“ betrachten soll. Das Ministerium prüft auch die Möglichkeit eines unmittelbaren Zugangs zur Direktvermarktung und die Vereinfachung des Anmeldeprozesses, um bürokratische Hürden für potenzielle Investoren zu beseitigen. Ein Teil der Maßnahmen soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett.

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