Keine geringere Vergütung bei verzögerten Anlagenbau

Verzögerung

Ab 2023 gibt es endlich keine geringere Vergütung mehr, wenn sich der Bau von Photovoltaikanlagen verzögert. Diese Änderung betrifft vor allem den Bereich der erneuerbaren Energien und soll dazu beitragen, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen schneller voranschreitet. Falls sich die Errichtung von Anlagen verzögert, setzen die monatlichen Reduktion der Vergütungssätze, auch Degression genannt, bis Anfang […]

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