Anforderung an Zertifikate sollen minimiert werden

Das Wirtschaftsministerium hat in Aussicht gestellt, auf die kostspieligen Anlagenzertifikate beim Anschluss von Solardächern in Unternehmen zu verzichten. Diese Zertifikate haben in den vergangenen Jahren den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Firmendächern erheblich gebremst

Die Solarbranche darf sich über eine erfreuliche Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums freuen. Geplante Maßnahmen sollen den Netzanschluss neuer Solarstromanlagen auf Gewerbedächern erleichtern. In der Vergangenheit wurden vor allem unverhältnismäßige Anforderungen an Zertifikate zum Problem für den Photovoltaikausbau auf Firmendächern mit einer Anlagenleistung von mehr als 135 Kilowatt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hofft nun auf eine rasche Umsetzung der geplanten Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und der neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV), um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.

Nach einem langen Konsultationsprozess, an dem die Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und der BSW beteiligt waren, wurden nun Verordnungsentwürfe vorgelegt. Die BSW hat sich dabei dafür eingesetzt, dass der Anschluss neuer Anlagen in Zukunft schneller und kostengünstiger erfolgen kann ohne aufwendige und teure Zertifikate durchführen zu müssen. Der erzielte Kompromiss wird nach Einschätzung des BSW dazu beitragen, dass der Photovoltaikzubau auf Gewerbedächern in Deutschland wächst. In den letzten Jahren haben strenge Zertifizierungsauflagen den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Firmendächern stark gebremst und zu Verzögerungen bei der Solarisierung geführt. Besonders im Hinblick auf die Klimaschutzziele ist das Marktsegment jedoch erfolgskritisch.

Ziele der Regierung

Die jüngsten Pläne der Regierung haben vor allem ein Ziel. Und zwar PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 und 500 Kilowatt von der Anlagenzertifikatspflicht zu befreien. Diese Befreiung gilt nur für Anlagen, die maximal 270 Kilowatt Leistung ins Netz einspeisen und über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinausgehen. Die Branche begrüßt diese Neuerungen, da sie eine wesentliche Vereinfachung bedeuten. Zudem müssen diese Anlagen nicht mehr der sehr aufwändigen Mittelspannungsrichtlinie VDE AR-N 4110 entsprechen, sondern lediglich der Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N 4105. Diese Regelung gilt unabhängig davon, auf welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.

Die ambitionierte Strategie des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) ist klar definiert. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll der Anteil der Photovoltaik auf 30 Prozent steigen. Dies bedeutet eine enorme Steigerung gegenüber den derzeitigen zehn Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, will man die gesamte PV-Leistung in Deutschland von derzeitigen 70 Gigawatt (GW) auf 215 GW bis 2030 erhöhen. Der BSW hat in den vergangenen Monaten der Bundesregierung zahlreiche Empfehlungen vorgelegt. Diese zielen darauf ab, Marktbarrieren abzubauen und die Investitionsbedingungen in die Photovoltaik zu verbessern. Einige dieser Empfehlungen wurden bereits in die PV-Strategie von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang Mai aufgenommen. Die Zielsetzung des BSW ist daher überzeugend und wird hoffentlich dazu beitragen, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.

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